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   BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74   

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https://dejure.org/1974,840
BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74 (https://dejure.org/1974,840)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1974 - 5 AZR 22/74 (https://dejure.org/1974,840)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1974 - 5 AZR 22/74 (https://dejure.org/1974,840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Arbeitsunfall - Bauarbeiter - Richtfest - Schadenersatzklage - Berufsgenossenschaft - Bindung an den Bescheid der Berufsgenossenschaft - Teilnahme am allgemeinen Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 711 (Ls.)
  • DB 1975, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Innerbetrieblicher Werksverkehr -

    Auszug aus BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74
    Ob ein Unfallgeschehen in den Kreis der gesetzlich anerkannten Arbeitsunfälle einzureihen ist oder nicht, ist immer aus der Sicht des Verletzten zu entscheiden (BAG AP Nr. 1 zu § 636 EVO [Bl. 2 R] und Urteil vom 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 637 EVO [unter 2 d der Gründe]).

    § 638 Abs. 1 RVO zu prüfen ist (so auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. März 1974 aaO).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74
    3. Der HaftungsausSchluß nach § 636 RVO umfaßt zunächst den Schmerzensgeldanspruch (BVerfGE 34, 118 [128 ff.] » AP Nr. 6 zu § 636 RVO [zu C der Gründe]; BAG AP Nr. 3 und 4 zu § 636 RVO).
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74
    Hach feststehender Bechtsprechung gilt ein Verkehr mit betriebseigenen Fahrzeugen, der ausschließlich der Beförderung der Arbeitnehmer von und zu der Arbeitsstätte dient, nicht als allgemeiner Verkehr im Sinne des § 636 EVO, ebenso wie schon nach dem sog. Erweiterungsgesetz von 1943 (BAG AP Hr. 1 zu § 636 EVO [Bl. 4 mit vielen Hachweisen]; BGHZ 8, 330 [3373; BGH AP Hr. 4 zu § 637 EVO [zu II 2 der Gründe]; BGH AP Hr. 7 zu § 636 EVO [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02

    Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber

    Selbst für die Fahrt zu einem Richtfest, an dem der verletzte Bauarbeiter freiwillig teilnahm, wurde die Teilnahme am allgemeinen Verkehr verneint, weil es sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers handelte und die Fahrt im Verhältnis zum Schädiger - wie im vorliegenden Fall ein Kollege des Geschädigten - ein innerbetrieblicher Vorgang gewesen sei (BAG 6. November 1974 - 5 AZR 22/74 - AP RVO § 636 Nr. 8 mit Anm. Ottow = EzA RVO § 636 Nr. 8).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 240/87

    Haftung des Arbeitgebers: Arbeitsunfall - Beerdigungskosten

    Das Ereignis, durch das der Sohn der Kläger getötet wurde, war ein Arbeitsunfall; dies hat die Süddeutsche Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft durch Bescheid vom 18. März 1986 festgestellt; daran sind die Gerichte für Arbeitssachen nach § 638 Abs. 1 Nr. 1 RVO gebunden (BAG Urteil vom 6. November 1974 - 5 AZR 22/74 - AP Nr. 8 zu § 636 RVO ).
  • LAG Berlin, 10.07.1998 - 6 Sa 29/98

    Einstufung einer Verletzungshandlung eines Arbeiters an einem Kollegen durch

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  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 246/90

    Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall des Arbeitnehmers -

    Es kommt darauf an, daß der Arbeitnehmer den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer und nicht als Betriebsangehöriger erlitten hat (BGH Urteil vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - AP Nr. 7 zu § 636 RVO, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1974 - 5 AZR 22/74 - AP Nr. 8 zu § 636 RVO).
  • LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01

    Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des

    Eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr wurde nach der Rechtsprechung zu § 636 Abs. 1 Satz 1 , § 637 Abs. 1 Satz 1 RVO insbesondere dann verneint, wenn die Fahrt durch die Organisation als innerbetrieblicher Vorgang gekennzeichnet oder wenn sie durch die Anordnung des Arbeitgebers zur betrieblichen Aufgabe erklärt worden war (vgl. Rohlfs, ebd., 3179 m.z.w.N. und BGH vom 22.10.1968 - VI ZR 173/67 - AP Nr. 4 zu § 637 RVO und vom 02.03.1971 - VI ZR 146/69 - AP Nr. 6 zu § 637 RVO und vom 21.12.1988 - III ZR 40/88 - AP 13 zu § 636 und vom 08.05.1973 - VI ZR 148/72 - AP Nr. 7 zu § 636 und vom 13.01.1976 - VI ZR 58/74 - NJW 1976, 673 und BGH v. 16.01.1953 - VI ZR 161/52 - BGHZ 8, 330, 337 [BGH 16.01.1953 - VI ZR 161/52] sowie BAG vom 06.11.1974 - 5 AZR 22/74 - AP Nr. 8 zu § 636 RVO).
  • LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01
    Daher handelt es sich, wenn der Geschädigte eine vom Arbeitgeber/Dienstherrn eröffnete Möglichkeit zur Mitfahrt mit einem betriebseigenen Fahrzeug und einem betriebsangehörigen Fahrer in Anspruch nimmt, nicht um einen Fall des § 8 Abs. 2 SGB, sondern um einen nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten "Betriebsweg" (BGH, Urt. v. 2.12.2003 - VI ZR 349/02, NJW 2004, 949 ff.; Urt. v. 9.3.2004 - VI ZR 439/02, NJW-RR 2004, 863; BAG, Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VIII und für Dienst- und Geschäftsreisen als Betriebsweg generell Rolfs , NJW 1996, 3177, 3179; sogar für Fahrt zu Richtfest in Betriebsfahrzeug BAG, Urt. v. 6.11.1974 - 5 AZR 22/74, AP Nr. 8 zu § 636 RVO).
  • LAG Hamm, 22.12.2000 - 5 Sa 1181/00

    Übergang von Schadensersatzansprüchen; Vorsätzliches Herbeiführen eines

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  • OLG Koblenz, 03.03.1992 - 3 U 865/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    In der Tat muß die Frage, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, aus der Sicht des Verletzten beurteilt werden (BAG NJW 1975, 711/712).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Dies gilt sowohl für die Behandlung der einfachrechtlichen Vorschriften über Frist und Form von Rechtsmitteleinlegungen als auch für die Anwendung der Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG NJW 1975, 711; BVerfGE 69, 381 [385]).
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